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Informationen
zu Struktur und Leitung der
Ordensprovinz
Unsere Gemeinschaft gehört dem Regulierten
Dritten Orden des heiligen Franziskus von Assisi an.
Sie ist ein Institut päpstlichen Recht und
untersteht der Kongregation für die Ordensleute in
Rom.
Das
Institut ist
in 11 Provinzen und 3 Vikariate eingeteilt. Als
Gliedgemeinschaft umfasst eine Provinz die örtlichen
Schwesterngemeinschaften eines bestimmten Gebietes.
Zur Mutterprovinz Schweiz (deutsch-, italienisch-
und rätoromanischsprachiger Teil der Schweiz)
gehören 675 Schwestern in 38 Niederlassungen
(Stichtag 30. November 2007).
Die Westschweiz
bildet eine eigene Provinz mit 85 Schwestern in 15
Niederlassungen.
Die Schwestern leben in der Stadt und im Dorf, in grossen
und kleinen Gemeinschaften, zu zweit, ab und zu sogar
allein, mit oder ohne ein Ordenskleid, so wie es unser
Dienst am Menschen erfordert. Unsere Vorliebe gilt den
Armen, all jenen, die körperlich, geistig, seelisch
oder sozial besonders hilfsbedürftig sind. Verbunden
mit Gott und offen für die Not der Menschen gehen
wir unseren Weg.
Mitglieder der Provinzleitung sind die Provinzoberin und
der aus 5 Schwestern bestehende Provinzrat.
Die Provinzämter sind ab 19. November 2008 wie folgt
besetzt:
Provinzoberin
Schwester Marie-Marthe Schönenbeger
Provinzassistentin
Schwester Theonilla Steger
Provinzrätinnen
Schwester Lucie Wildhaber
Schwester Reto Lechmann
Schwester Matthia Honold
Schwester Tobia Rüttimann
Provinzökonomin
Schwester Aniceta Schuler:
Der gemeinsamen Verantwortung entsprechend wirken alle
Schwestern an der Gestaltung des spirituellen,
gemeinschaftlichen und apostolischen Lebens aktiv
mit.
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