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Informationen zu Struktur und Leitung der Ordensprovinz


Unsere Gemeinschaft gehört dem Regulierten Dritten Orden des heiligen Franziskus von Assisi an.
Sie ist ein Institut päpstlichen Recht und untersteht der Kongregation für die Ordensleute in Rom.

Das
Institut ist in 11 Provinzen und 3 Vikariate eingeteilt. Als Gliedgemeinschaft umfasst eine Provinz die örtlichen Schwesterngemeinschaften eines bestimmten Gebietes.

Zur Mutterprovinz Schweiz (deutsch-, italienisch- und rätoromanischsprachiger Teil der Schweiz) gehören 675 Schwestern in 38 Niederlassungen (Stichtag 30. November 2007).

Die
Westschweiz bildet eine eigene Provinz mit 85 Schwestern in 15 Niederlassungen.

Die Schwestern leben in der Stadt und im Dorf, in grossen und kleinen Gemeinschaften, zu zweit, ab und zu sogar allein, mit oder ohne ein Ordenskleid, so wie es unser Dienst am Menschen erfordert. Unsere Vorliebe gilt den Armen, all jenen, die körperlich, geistig, seelisch oder sozial besonders hilfsbedürftig sind. Verbunden mit Gott und offen für die Not der Menschen gehen wir unseren Weg.

Mitglieder der Provinzleitung sind die Provinzoberin und der aus 5 Schwestern bestehende Provinzrat.

Die Provinzämter sind ab 19. November 2008 wie folgt besetzt:

Provinzoberin
Schwester Marie-Marthe Schönenbeger

Provinzassistentin
Schwester Theonilla Steger

Provinzrätinnen
Schwester Lucie Wildhaber
Schwester Reto Lechmann
Schwester Matthia Honold
Schwester Tobia Rüttimann


Provinzökonomin
Schwester Aniceta Schuler:

Der gemeinsamen Verantwortung entsprechend wirken alle Schwestern an der Gestaltung des spirituellen, gemeinschaftlichen und apostolischen Lebens aktiv mit.


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